Anmeldung als Künstler, Agenturen & Event Services
§1 Zustandekommen des Vertrages
1.Ein Vertrag über die Nutzung von Diensten auf Event-Artist kommt mit der Registrierung als Benutzer zustande. Mit dem Abschluß eines Nutzungsvertrags erwirbt der Nutzer die Zugangsberechtigung zu Event-Artist.
§2 Leistungsumfang des Informationsdienstes
1. Die Leistungen von Event-Artist werden auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erbracht.
2. Event-Artist behält sich das Recht vor, Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. Event-Artist ist ferner berechtigt, die Leistungen in einem zumutbarem Umfang zu verringern.
3. Soweit Event-Artist kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
4. Der Nutzer ist berechtigt, die von Event-Artist angebotenen Dienste nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu benutzen.
5. Die Informationsdienste stellen dem Nutzer via einer elektronischen Datenbank Informationen zur Verfügung. Die Informationen können teilweise nur anonym dargestellt eingesehen werden.
6. Diese Informationsdienste werden vom Nutzer via Internet vom Rechenzentrum von Event-Artist abgerufen.
7. Grundsätzlich stehen die angebotenen Dienste dem Nutzer ohne zeitliche Unterbrechung zur Verfügung.
8. Arbeiten, die zu Wartungs- und Datenspeicherungszwecken erforderlich sind, können zu Unterbrechungen führen. Für die Dauer dieser Unterbrechungszeit sowie einer angemessenen Vor- und Nachlaufzeit ist Event-Artist von der Verpflichtung zur Leistung der Dienste befreit.
9. Bei höherer Gewalt und unvorhergesehenen Ereignissen wie Feuer, Streik, Aussperrungen sowie sonstigen Umständen, die von Event-Artist nicht zu vertreten sind und die eine Einschränkung oder Einstellung der Dienste von Event-Artist erforderlich machen, ist Event-Artist für die Dauer der Einschränkung oder Einstellung von der Pflicht zur Leistung befreit. Höhere Gewalt ist ebenfalls gegeben, wenn Event-Artist in Folge eines Computervirus im System seine Leistungen einschränken oder völlig einstellen muss und sich Event-Artist nicht zu angemessenen Bedingungen gegen das Eindringen des Computervirus schützen konnte.
§3 Inhalt des Informationsdienstes
1. Event-Artist behält sich bezüglich der Gestaltung, des Inhalts und der Form des Informationsdienstes redaktionelle Freiheit vor. Insbesondere im Interesse der Aktualität der Informationen oder bei einer allgemeinen Änderung des Informationsbedarfes ist Event-Artist berechtigt, Form und Inhalt des Informationsdienstes zu ändern. Diese Änderung darf nicht zu Lasten des vertraglichen Umfangs und der mit der Vergütung bezahlten Dienstes geschehen. Aus den oben genannten Gründen kann Event-Artist insbesondere auch die Art der mit den Informationsdiensten verbundenen Kommunikationsmöglichkeiten und Datenbanken ändern.
2. Der Nutzer erkennt an, dass Informationen, die Event-Artist von Fremdanbietern bezieht, oder die von einem Fremdeingeber in das Informationssystem eingegeben wurden, Event-Artist nicht zurechenbar sind und von Event-Artist auch nicht überprüft werden können.
3. Der Nutzer bestätigt, dass Fremdanbietern an Teilen des Dienstes Schutzrechte zustehen können. Der Nutzer verpflichtet sich, im Informationsdienst enthaltene Urheberrechtsvermerke oder andere Hinweise auf derartige Rechte weder zu entfernen noch unkenntlich zu machen und die Vorschriften der Fremdanbieter für die Verwendung der Informationen einzuhalten. Der Nutzer erkennt an, dass Eingeber oder Fremdanbieter ihn von dem Empfang der Informationen ausschließen können.
4. Der Nutzer stimmt ausdrücklich einer Weiterverarbeitung seiner Daten, insbesondere Angaben zu den vom Nutzer gesuchten Informationen und von ihm zu vermittelnden Events, beziehungsweise Angaben zu seinem Profil, sowie deren Weiterleitung zu.
§4 Pflichten des Nutzers
1. Der Nutzer ist verpflichtet, die Dienste von Event-Artist sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet,
a. dafür zu sorgen, dass die Netzinfrastruktur oder Teile davon nicht durch übermäßige Inanspruchnahme überlastet werden;
b. die Zugriffsmöglichkeit auf die Event-Artist Dienste nicht mißbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen;
c. die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen sowie für die Erteilung behördlicher Erlaubnisse Sorge zu tragen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme an Event-Artist Diensten erforderlich sein sollten;
d. den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Passwörter geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass nichtberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben;
e. Event-Artist erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung);
f. im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen;
g. nach Abgabe einer Störungsmeldung Event-Artist durch die Überprüfung ihrer Einrichtung entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortungsbereich des Nutzers vorlag.
h. Folgende Seiten dürfen auf der Event-Artist Plattform nicht veröffentlicht werden:
Seiten mit rassistischem Inhalt
Seiten mit pornographischem Inhalt
Seiten die Dienste für den Vertrieb unerwünschter Handlungen anbieten
Seiten die Dienste anbieten, die gegen geltendes Recht verstoßen
2. Adressenänderungen des Nutzers sind Event-Artist schriftlich mindestens 30 Tage im voraus mitzuteilen. Leistungsstörungen oder die Nichterbringung von Leistungen, zu denen Event-Artist nach dem zwischen ihr und dem Nutzer geschlossenen Vertrag verpflichtet ist, sind nicht von Event-Artist zu vertreten, wenn sie auf einer verspäteten Mitteilung über die geänderte Adresse eines Nutzers beruhen.
3. Verstößt der Nutzer gegen die in § 4 1. a-h genannten Pflichten, ist Event-Artist berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
4. Der Nutzer ist für alle Genehmigungen und Erlaubnisse, die notwendig sind, um den Dienst zu empfangen, selbst verantwortlich. Der Nutzer wird nur solche Daten und Informationen abrufen und entgegennehmen, zu deren Entgegennahme er nach den getroffenen Vereinbarungen
berechtigt ist. Der Nutzer erkennt an, Event-Artist den Schaden zu ersetzen, der Event-Artist daraus entsteht, dass der Nutzer andere als die in den abgeschlossenen Verträgen über den Bezug der Dienste bezeichneten Daten entgegennimmt, verarbeitet oder weitergibt.
5. Weiterhin ist der Nutzer verpflichtet, den Dienst und die darin enthaltenen Informationen nur innerhalb seines Vertrages und für eigene Zwecke zu nutzen. Der Nutzer verpflichtet sich, den Dienst nicht für rechtswidrige Zwecke zu verwenden oder eine Verwendung dafür zu gestatten.
§5 Gewährleistung
1. Event-Artist wird alles unternehmen, um die Genauigkeit und Zuverlässigkeit des Dienstes sicherzustellen.
2. Insbesondere wird Event-Artist alles unternehmen, dass die beauftragten Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen die Anonymität des Nutzers gegenüber Dritten beachten. Als Dritte in diesem Sinne gelten nicht die Organe, von denen der Nutzer Informationen bezieht, beziehungsweise an die er Informationen weiterleitet.
3. Event-Artist übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die im Informationsdienst enthaltenen Informationen richtig, vollständig und umfangreich sind.
4. Weitergehende Gewährleistungsansprüche mit Ausnahme von Ansprüchen wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften sind ausgeschlossen, es sei denn, Event-Artist handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich.
§6 Haftung
1.Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluß und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber Event-Artist wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt
2. Event-Artist haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind.
3. Event-Artist haftet nicht für etwaige Schäden, die dadurch entstehen, dass die Informationen des Nutzers auf den technischen Übertragungswegen, die in der Regel durch die Internet Provider und die Deutsche Telekom AG gestellt werden, eingesehen werden können.
4. Event-Artist haftet nicht für den Mißbrauch des Informationsdienstes durch andere Nutzer. Der Nutzer stellt Event-Artist von Schadenersatzansprüchen Dritter frei, die sich aus der Bereitstellung der Informationsdienste an die Nutzer oder die Verwendung der Informationsdienste durch die Nutzer ergeben.
5. Sofern nicht andere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist die Haftung bei Schäden, die durch die Inanspruchnahme von Event-Artist Diensten durch die Übermittlung und Speicherung von Daten oder deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch Event-Artist nicht erfolgt ist, der Höhe nach auf EUR 50,00 beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
6. Event-Artist haftet in keinem Fall für Verluste des Nutzers, die aufgrund von fehlender oder unrichtiger Informationen durch die Informationsdienste von Event-Artist eingetreten sind.
7. Der Nutzer haftet für alle Folgen und Nachteile, die Event-Artist und Dritten durch die mißbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Event-Artist-Dienste oder dadurch entstehen, dass der Nutzer seinen sonstigen Obligationen nicht nachkommt.
§7 Zahlungsbedingungen
1. Die vereinbarte Vergütung entsprechend der jeweils allgemein gültigen Preisliste, zuzüglich der darauf zu berechnenden Umsatzsteuer wird nach Rechnungsstellung umgehend per Lastschrift vom angegebenen Konto abgebucht oder per Paypal von Ihnen angewiesen. Der Probe-Eintrag ist kostenlos und unverbindlich.
2. Der Vertragsbeginn des Informationsdienstes ist die Anmeldung am System, bzw. der Zeitpunkt des Mitgliedschafts-Upgrades.
3. Behauptet der Nutzer, dass die ihm berechnete Vergütung nicht von ihm oder Dritten verursacht worden ist, für die er einzustehen hat, so hat er dies nachzuweisen.
4. Alle Vergütungen, Kosten und Gebühren verstehen sich für Nutzer innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zuzüglich der jeweils aktuell gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5. In den hier genannten Vergütungen für Informationsdienste von Event-Artist sind die Kosten für die Nutzung von Datenbandgeräten, Telefonleistungen und Datennetze sowie sonstige Leistungen der Datenübertragungsmedien als auch die etwaigen Kosten für weitere Gebühren oder Fremdanbieter, wie den Internetprovidern und der Deutschen Telekom AG, nicht enthalten.
6. Event-Artist kann jederzeit unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen durch schriftliche Anzeige die Vergütung für die nutzerbezogenen Informationsdienste erhöhen.
7. Der Nutzer ist damit einverstanden, soweit erforderlich, Rechnungen auf elektronischem Wege zu erhalten.
§8 Zahlungsverzug
1. Kommt der Nutzer mit der Bezahlung des Entgeltes in Verzug, ist Event-Artist berechtigt,
- den Anschluss zu sperren,
- Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, es sei denn, dass Event-Artist eine höhere Zinslast nachweist,
- das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.
2. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt Event-Artist vorbehalten.
§9 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
1. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von Störungen oder eines Ausfalls von Kommunikationsnetzen und Gateways der Internetprovider oder der Deutschen Telekom AG hat Event-Artist auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Diese berechtigen Event-Artist, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Belieferung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
2. Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von Event-Artist liegenden Störung erfolgt keine
Rückvergütung. Im übrigen werden Ausfallzeiten durch Laufzeitverlängerung ausgeglichen.
3. Eine Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht des Nutzers ist nur möglich, wenn dessen Forderungen gegen Event-Artist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wird. Jegliche Zurückhaltung von Zahlungen ist ausgeschlossen, wenn der Zurückbehaltungsanspruch auf einem anderen Vertragsverhältnis beruht.
4. Unberührt weitergehender Ansprüche ist Event-Artist dazu berechtigt, die Übermittlung des Informationsdienstes oder eines Teiles davon an den Nutzer einzustellen, ohne dass dadurch die Zahlungsverpflichtungen des Nutzers aufgehoben werden, wenn der Nutzer wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag im Hinblick auf die Nutzung des Informationsdienstes, insbesondere aus § 10, verletzt. Event-Artist wird dem Nutzer den Empfang des Informationsdienstes wieder ermöglichen, wenn die ordnungsgemäße Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten sichergestellt ist.
§10 Nutzung durch Dritte
1. Der Nutzer ist über den gemäß § 4 Absatz 5 gewährten Umfang nicht berechtigt, die Informationen des Dienstes insgesamt oder einzelne Informationen daraus an Dritte weiterzugeben oder zur Nutzung zu überlassen oder in sonstiger Weise zu verbreiten oder zu veröffentlichen. Dritte im oben genannten Sinne sind auch solche Personen oder Unternehmen, an denen der Nutzer direkt oder indirekt beteiligt ist oder die in seinem Alleineigentum stehen. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmungen hat der Nutzer vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche den durch den Dritten erzielten Nutzungswert Event-Artist zu erstatten.
2. Der Nutzer versichert, mit den von ihm bezogenen Informationen weder zu handeln, noch sie gewerbsmäßig weiterzuverarbeiten und dies auch Dritten nicht zu gestatten.
3. Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Nutzer diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch.
4. Der Nutzer hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der Dienste von Event-Artist durch Dritte entstanden sind.
5. Bei Pflichtverstößen gemäß § 10 Absatz 1 bis 3 ist Event-Artist zur sofortigen Vertragsbeendigung berechtigt.
§11 Vertragsfrist und Vertragsbeendigung
1. Der Vertrag für den Bezug der Informationsdienste dauert 3, 6 oder 12 Monate und verlängert sich jeweils nach Ablauf einer Periode um den gewählten Zeitraum, wenn das Kontrollkästchen "Mitgliedschaft beibehalten" im Mitgliederbereich nicht deaktiviert wird.
2. Die Kündigung kann von beiden Parteien erfolgen und bedarf der Schriftform bzw. der automatisierten Kündigung über das System.
3. Event-Artist ist unbeschadet weitergehender Ansprüche berechtigt, diesen Vertrag fristlos und ohne dass sich daraus Rechte des Nutzers ergeben können, zu kündigen, falls der Nutzer wesentliche Verpflichtungen, insbesondere die in § 10 beschriebenen, oder seine Verpflichtung zur Zahlung der Vergütung nach § 8 Absatz 1 verletzt. Gleiches gilt, wenn der Nutzer eine Verletzung sonstiger vertraglicher Verpflichtungen, insbesondere den in § 4 Absatz 3 genannten Fällen, nicht nachkommt. Ein fristloses Kündigungsrecht steht Event-Artist ebenfalls zu, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Nutzers eintritt oder das Konkurs- oder Vergleichsverfahren über das Vermögen des Nutzers eröffnet oder mangels Aktiven abgelehnt wird. Event-Artist ist berechtigt, diesen Vertrag fristlos zu kündigen, falls der Nutzer durch seine Teilnahme am Empfang des Informationsdienstes Störungen in der Datenbank oder den Informationsträgern bei Event-Artist hervorruft.
4. Freistellungsansprüche und Rechtsverzichte zugunsten Event-Artist bleiben über das Ende dieses Vertrages hinaus wirksam.
5. Bereits bezahlte Gebühren werden im Falle einer Kündigung nicht zurückerstattet
§12 Geheimhaltung, Datenschutz
1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die an Event-Artist unterbreiteten Informationen, insbesondere Angaben zu den vom Nutzer gesuchten Profilen eziehungsweise Angaben zu seinem Profil, als nicht vertraulich.
2. Der Vertragspartner wird hiermit gemäß §33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie § 4 der Teledienst Datenschutzverordnung davon unterrichtet, dass Event-Artist seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
3. Soweit sich Event-Artist Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist Event-Artist berechtigt, die Teilnehmerdaten offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebs erforderlich ist.
4. Event-Artist steht dafür ein, dass alle Personen, die von Event-Artist mit der Abwicklung vertraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten. Der Nutzer seinerseits ist nicht berechtigt, sich oder Dritten mittels der Dienste von Event-Artist nicht für ihn oder den Dritten bestimmte Daten oder Informationen, insbesondere personenbezogene Daten der in der Datenbank gespeicherten Profile, zu verschaffen.
5. Soweit der Nutzer nicht widerspricht, werden Informationen über ihn Dritten zugänglich gemacht.
6. Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass Event-Artist dem Nutzer während der Laufzeit des Vertrages E-Mails zum technischen Support, mit technischen Hinweisen und Informationen über den Umfang der in Anspruch genommenen Leistung, etwaiger Erweiterungsmöglichkeiten, Erinnerungen und Informationen und mit sonstigen den Betrieb der Event-Artist Plattform betreffende Informationen zusendet.
7. Für Zwecke der Werbung, der Marktforschung und der bedarfsgerechten Gestaltung der Dienste erstellt Event-Artist Nutzungsprofile unter der Verwendung von Pseudonymen. Der Nutzer hat das Recht, dieser Verarbeitung und Nutzung seiner Daten jederzeit zu widersprechen. Event-Artist wird dem Nutzer auf Verlangen unentgeltlich und unverzüglich Auskunft über die zu seiner Person oder zu seinem Pseudonym gespeicherten Daten erteilen. Die Auskunft kann auf Verlangen des Nutzers auch elektronisch erteilt werden.
8. Event-Artist ist berechtigt, die Abrechnungsdaten des Kunden an den mit dem Einzug des Entgelts beauftragten Dritten zu übermitteln, soweit es zu diesem Zweck erforderlich ist.
§13 Gerichtsstand
1. Gerichtsstand für alle abgeschlossenen Verträge mit Event-Artist ist Mannheim.
§14 Schlußbestimmungen
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), dienen als Grundlage jeglicher Vertragsabschlüsse mit Event-Artist. Mit erstmaligem Zugriff auf einen Rechner von Event-Artist, bzw. deren Dienste, gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Nutzers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen. Vereinbarungen, die von den hier angegebenen
Punkten abweichen, bedürfen der Schriftform.
2. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Erfordernisses der Schriftform.
3. Keine Partei darf die ihr nach diesem Vertrag zustehenden Rechte ohne vorherige Zustimmung der jeweils anderen Partei an Dritte abtreten.
4. Deutsches Recht gilt als vereinbart.
5. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.